Scheidungsrecht & Familienrecht

Wir vertreten Sie gerne in der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsvergleichen, im Aufteilungsverfahren, bei Unterhalt und Obsorge.

Die rechtliche Gestaltung der Auflösung einer Ehe wird im Scheidungsrecht geregelt. Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Klage eines oder über Antrag beider Ehegatten in der Form eines Scheidungsvergleiches geschieden werden.

Wir beraten und vertreten bei:

Ehevertrag
Trennungsvereinbarung
Scheidungsfolgenvereinbarung
Scheidungsantrag
Strittige Scheidung
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“Scheidungen und familienrechtliche Angelegenheiten (Obsorge, Unterhalt etc.) verlangen besondere Sorgfalt und Weitsicht. Oft werden Verhältnisse über viele Jahre in die Zukunft geregelt. Das verlangt Erfahrung und Expertise.” – Dr. Clemens Gärner

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