Scheidungsrecht & Familienrecht
Wir vertreten Sie gerne in der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsvergleichen, im Aufteilungsverfahren, bei Unterhalt und Obsorge.
Die rechtliche Gestaltung der Auflösung einer Ehe wird im Scheidungsrecht geregelt. Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Klage eines oder über Antrag beider Ehegatten in der Form eines Scheidungsvergleiches geschieden werden.