7 „schmutzige“ Tricks bei Scheidungen und wie man damit umgeht: Trick 2

Ehepartner ist „unbekannt verzogen“

Beabsichtigen Sie die Scheidung (einvernehmlich oder durch Klage) muss das Familiengericht Ihren Scheidungsantrag dem Ehepartner zustellen. Erst mit der Zustellung wird die Scheidung bei Gericht „anhängig“, also das Gericht für die Abwicklung zuständig. Um die Zustellung zu verhindern, kommen manche Partner auf den Gedanken, ihre neue Wohnadresse zu verschleiern.