Wir beraten und vertreten in Fällen des Strafrechts insbesondere (aber nicht nur) in Anknüpfung an das Familienrecht wie z.B.:

Häusliche Gewalt
Nötigung
Gefährliche Drohung
Stalking
Körperverletzung
Üble Nachrede
Verleumdung
Beleidigung
Vernachlässigung der Unterhaltspflicht
Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung
Kindesentziehung
Doppelehe oder Mehrfachehe
Sexueller Mißbrauch
Untreue
Betrug
Sachentziehung
Sachbeschädigung
Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten
Datenbeschädigung
Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem
Missbräuchliches Abfangen von Daten
Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten
Verletzungen der Privatsphäre
Strafbare Handlungen gegen Ehe und Familie
usw.

Strafrecht

“Vor allem im Strafrecht punktet bzw. gewinnt man durch Erfahrung und vertiefende Kenntnis der österreichischen Strafgesetze, ein klare Taktik im Prozess und vor allem durch rasches Tätigwerden.” – Dr. Clemens Gärner

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