Häusliche Gewalt

Schutz vor häuslicher Gewalt – Was Sie als Betroffene*r tun können:

1. In akuter Gefahr: Sofort Polizei rufen – 133 oder 112
Die Exekutive kann eine Wegweisung und ein Betretungsverbot aussprechen (§ 38a SPG). Diese Maßnahmen gelten sofort – rund um die Uhr.

2. Gerichtlichen Schutz beantragen
Über das zuständige Bezirksgericht kann eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden:

  • Wohnungsüberlassung
  • Kontaktverbot
  • Annäherungsverbot

Diese Maßnahmen können binnen 24 Stunden erlassen werden – mit sofortiger Wirkung.

3. Unterstützungseinrichtungen kontaktieren
Opferschutzeinrichtungen bieten kostenlose Hilfe und Begleitung:
📞 Frauenhelpline: 0800 222 555 (anonym, 24/7)
📞 Gewaltschutzzentrum: 0800 700 217
Auch Männer, Kinder und Angehörige können Hilfe erhalten.

4. Beweise sichern
Notieren Sie Vorfälle, bewahren Sie Nachrichten auf, fertigen Sie Fotos von Verletzungen an und holen Sie – wenn möglich – ein ärztliches Attest ein. Diese Dokumentation kann im Strafverfahren entscheidend sein.

5. Rechtsberatung in Anspruch nehmen
Als Ihr anwaltlicher Vertreter kann ich:

  • Sie beim Antrag auf Schutzmaßnahmen beraten und begleiten
  • Ihre Ansprüche zivil- oder strafrechtlich durchsetzen
  • Für Sie psychosoziale & juristische Prozessbegleitung beantragen
  • Ihre Rechte vor Gericht aktiv und konsequent vertreten

WICHTIG:

Es ist entscheidend, rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu setzen. Zögern Sie nicht, rasch Kontakt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen. Je früher juristische Unterstützung erfolgt, desto besser kann Ihr Schutz sichergestellt werden.

„Rechtlicher Schutz wirkt – aber nur, wenn man ihn auch nützt. Warten Sie nicht. Holen Sie sich Hilfe.“

Häusliche Gewalt in Österreich: Ein komplexes Problem

Häusliche Gewalt ist ein drängendes gesellschaftliches Problem in Österreich. Laut den aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts werden jährlich mehrere tausend Fälle angezeigt – mit steigender Tendenz. Opfer sind in der überwiegenden Mehrheit Frauen; Täter meist männliche Beziehungspartner. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher.

Der österreichische Gesetzgeber hat in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen gesetzt, um Opfer besser zu schützen: Wegweisungen durch die Polizei, einstweilige Verfügungen, psychosoziale Prozessbegleitung sowie spezialisierte Opferschutzeinrichtungen wie die Interventionsstellen gehören heute zur Standardinfrastruktur. Doch auch das Justizsystem steht vor Herausforderungen: Häufig stehen Aussage gegen Aussage, und es bleibt schwierig, zwischen wahren und erfundenen Vorwürfen zu differenzieren – insbesondere, wenn keine Zeugen oder objektiven Beweise vorliegen.

Ein Plädoyer für Fairness – für alle Seiten

Auch im Kontext häuslicher Gewalt braucht es Rechtsstaatlichkeit, Unvoreingenommenheit und eine fundierte Prüfung jedes Einzelfalls. Opfer müssen Gehör finden und Schutz erhalten – ebenso wie Beschuldigte vor falschen Verdächtigungen geschützt werden müssen.

Gerechtigkeit bedeutet, beide Seiten zu hören und auf Grundlage belastbarer Fakten zu entscheiden“, so Dr. Gärner.

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