GEWINN 11/23: Erbschaftssteuer? Billiger wirds nicht!
Rechtsanwalt Clemens Gärner:
„Vereinbart man ein Aufgriffsrecht der anderen Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag, fällt der Unternehmensanteil gar nicht in den Nachlass.„
Es freut mich, dass ich im aktuellen Gewinn Susanne Kowatsch und Robert Wiedersich Frage und Antwort zum Thema „Rechtzeitig schenken, richtig vererben“ stehen durfte.