GEWINN 11/23: Erbschaftssteuer? Billiger wirds nicht!
Rechtsanwalt Clemens Gärner:
„Vereinbart man ein Aufgriffsrecht der anderen Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag, fällt der Unternehmensanteil gar nicht in den Nachlass.„
![kowatsch](https://www.gaerner-law.at/wp-content/uploads/2023/11/kowatsch.jpg)
Es freut mich, dass ich im aktuellen Gewinn Susanne Kowatsch und Robert Wiedersich Frage und Antwort zum Thema „Rechtzeitig schenken, richtig vererben“ stehen durfte.