Getrennt – wer bekommt das Geld für das gemeinsame Haus zurück?
Ein Fall, der in der Praxis recht häufig vorkommt wurde jetzt vom OGH geklärt.
Eine Mutter hilft ihrem Sohn und dessen Freundin beim Grundstückskauf und Hausbau. Sie gibt dem Paar 70.000 Euro – mit einer klaren Ansage: „Wenn ihr euch trennt, will ich das Geld zurück.“ Beide sind einverstanden.
Zusätzlich zahlt sie knapp 98.000 Euro direkt an die Baufirmen. Dafür gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung – aber alle wissen, dass sie nur zahlt, weil sie fest davon ausgeht, dass die Beziehung hält und beide dauerhaft im Haus wohnen bleiben.
2022 trennt sich das Paar.
Und jetzt die spannende Frage: Muss die Ex-Freundin auch die knapp 98.000 Euro zur Hälfte zurückzahlen – obwohl es dafür nie eine Absprache gab?
Der Oberste Gerichtshof sagt: Ja.
Der Grund ist simpel und trotzdem oft übersehen: Wenn jemand nur zahlt, weil er fest von einer dauerhaften Beziehung ausgeht, und diese Erwartung dann nicht eintrifft, fällt auch der Grund weg, das Geld zu behalten. Das gilt selbst dann, wenn nie ausdrücklich über eine Rückzahlung gesprochen wurde.
Und noch eine Besonderheit: Bei Geld, das in ein Haus fließt, wird der volle Betrag zurückgezahlt – nicht nur ein Teil, wie es zum Beispiel bei gemeinsam gekauften Möbeln oft der Fall ist, wo nur der noch „übrige“ Wert zählt.
Was das für Betroffene bedeutet:
Wenn Eltern (oder auch Sie selbst) beim Hauskauf oder Hausbau von Kindern und deren Partner:innen finanziell aushelfen – regeln Sie das am besten schriftlich, bevor das Geld fließt. Ist es eine Schenkung? Ein Darlehen? Eine Zahlung, die im Trennungsfall zurückgefordert werden kann? Diese eine Frage erspart im Ernstfall jahrelangen Streit vor Gericht.
Fragen zu Trennung, Vermögensaufteilung oder familiären Finanzierungen? Ich berate Sie gerne.
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Bezug: OGH 8.4.2026, 1 Ob 32/26a








