Achtung! Auch der Verkauf an einen früheren Ehepartner kann bei einem Veräußerungsgewinn eine Steuerpflicht auslösen.
Wird im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Scheidung von einem geschiedenen Ehegatten sein Miteigentumsanteil an einer Immobilie an den früheren Ehepartner veräußert, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein.