„Pass auf, was du sagst“
Als Scheidungsanwalt erlebt man so einiges. Aber eine Kategorie von Fällen ist faszinierend und kann zu unerwarteten Folgen führen: Eheleute, die im Eifer des Gefechts Dinge sagen – und sich dann wundern, dass der andere sie beim Wort nimmt.
Zur Erklärung: Wenn eine Ehe scheitert, stellt sich oft die Frage, wer schuld ist. § 61 EheG sieht eine sogenannte Verschuldensteilung vor – und wer eine „Eheverfehlung“ begangen hat, bekommt das bei Unterhalt & Co. zu spüren. Soweit, so bekannt.
Was viele aber unterschätzen: Auch Aussagen können Rechtsfolgen auslösen.
📌 Fall 1 (OGH 6 Ob 221/19x): Die Ehefrau fordert ihren Mann auf, er solle doch „fortgehen und sich eine Freundin suchen.“ Der Mann – offenbar ein Mensch, der Ratschläge ernst nimmt – tat genau das. Der OGH: keine Eheverfehlung des Mannes. Ergebnis: Wer jemandem den Weg frei macht, kann sich hinterher nicht beschweren, dass er gegangen ist.
📌 Fall 2 (OGH 3 Ob 29/24x): Die Ehefrau erklärt, die Beziehung sei für sie „nicht mehr tragbar“ und man solle über eine Trennung nachdenken. Der Mann denkt nach – und stimmt zu. Der OGH: einvernehmliche Trennung, kein Verschulden. Wer die Trennungsdiskussion eröffnet, darf sich nicht wundern, wenn sie endet.
Die Lehre daraus?
Worte haben im Familienrecht Gewicht. Was im Streit dahingesagt wird – „Geh doch!“ oder „Überleg dir die Trennung!“ – kann vor Gericht zum Boomerang werden, wenn der andere es tatsächlich tut.
Mein Rat an alle, die gerade in einer Ehekrise stecken: Denken Sie nach, bevor Sie reden. Und reden Sie mit einem Anwalt, bevor Sie handeln.
Denn manchmal ist das teuerste Wort, das man je gesagt hat, ein impulsives „Dann geh doch.“
Foto: AdobeStock_2017292426 (Collage)







