Nach mehreren Jahren einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen wir nun heiraten. Ich habe einen größeren Geldbetrag gespart, den ich behalten möchte. Was muss ich dafür tun?
Nach österreichischem Recht gilt Folgendes: Bei einer Eheschließung bleibt das Vermögen, das beide Ehepartner vor der Ehe besitzen, weiterhin deren Alleineigentum. Es kommt also nicht automatisch zu einer „gemeinsamen Kasse“ für bereits bestehendes Vermögen. Das bedeutet, Ihr angesparter Geldbetrag bleibt grundsätzlich auch nach der Heirat Ihr persönliches Eigentum.
Sollten Sie nach mehreren Jahren einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft heiraten und sicherstellen wollen, dass Ihr angesparter Geldbetrag ausschließlich Ihr Eigentum bleibt, sind folgende Maßnahmen zu beachten:
- Gütertrennung als gesetzlicher Regelfall
Das vor der Ehe vorhandene Vermögen bleibt während der Ehe das Eigentum des jeweiligen Ehepartners. Erst im Falle einer Scheidung könnte es zu einer Vermögensaufteilung kommen, wobei nur das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufzuteilen ist. Vermögen, das bereits vor der Eheschließung bestand, bleibt hiervon unberührt, sofern es nachweislich getrennt vom gemeinsamen Vermögen verwaltet wurde. - Ehevertrag zur zusätzlichen Absicherung
Um jegliche Unsicherheit hinsichtlich der Vermögensaufteilung im Fall einer Scheidung zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen notariell beurkundeten Ehevertrag abzuschließen. In diesem Vertrag kann ausdrücklich festgelegt werden, dass der angesparte Geldbetrag auch im Fall einer späteren Scheidung nicht in die Vermögensaufteilung einbezogen wird. - Dokumentation des bestehenden Vermögens
Es ist ratsam, den Stand des angesparten Geldbetrags vor der Eheschließung genau zu dokumentieren (z. B. durch Kontoauszüge oder Sparbücher). Diese Nachweise können im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung von Bedeutung sein, um zu belegen, dass es sich um vor der Ehe bestehendes Vermögen handelt.
Zusammenfassend bleibt Ihr vor der Ehe angespartes Vermögen nach österreichischem Recht grundsätzlich Ihr persönliches Eigentum. Ein Ehevertrag kann jedoch zur weiteren Absicherung sinnvoll sein. Für die Erstellung eines solchen Vertrages sowie für eine umfassende rechtliche Beratung empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.