Ich habe von meiner Mutter während der Ehe eine Immobilie geschenkt bekommen. Nun lasse ich mich von meiner Frau scheiden. Hat diese nun einen Anteil an dieser Immobilie?
Nach österreichischem Recht fällt eine Schenkung, die Sie von Ihrer Mutter während der Ehe erhalten haben, grundsätzlich nicht in das gemeinsame Vermögen, sondern bleibt Ihr alleiniger Besitz.
Begründung:
In Österreich gilt bei der Ehe der Güterstand der Gütertrennung, es sei denn, die Ehepartner haben vertraglich etwas anderes vereinbart (z. B. durch einen Ehevertrag). Das bedeutet, dass jedes Vermögen, das die Ehepartner in die Ehe einbringen oder während der Ehe geschenkt bekommen bzw. erben, grundsätzlich im Alleineigentum der jeweiligen Person verbleibt.
Bei einer Scheidung wird das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt (§ 81 EheG). Allerdings zählen zu diesen ehelichen Ersparnissen nur Vermögenswerte, die während der Ehe gemeinsam erworben wurden. Schenkungen oder Erbschaften von Dritten fallen ausdrücklich nicht darunter (§ 82 Abs. 1 Z 1 EheG).
Fazit:
Da die Immobilie eine Schenkung von Ihrer Mutter ist, bleibt sie in Ihrem alleinigen Eigentum und wird bei der Scheidung nicht aufgeteilt. Ihre Ehefrau hat daher keinen Anspruch auf diese Immobilie.
Sollten jedoch während der Ehe gemeinsame Investitionen in die Immobilie vorgenommen worden sein (z. B. Renovierungen, Ausbau), könnte Ihre Frau Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn sie einen Beitrag zu diesen Investitionen geleistet hat (§ 98 EheG).