Mein neuer Partner ist noch verheiratet. Ich bin bereits geschieden. Bis auf die Aufteilung der beiden Häuser hat mein Partner noch nichts geregelt. Jetzt will er mit mir etwas Eigenes aufbauen und ein Grundstück anschaffen. Könnte die Noch-Ehefrau meines Mannes darauf Anspruch erheben?
Ja, die Noch-Ehefrau Ihres Partners könnte grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf das neu angeschaffte Grundstück erheben, da nach österreichischem Recht das sogenannte Gütertrennungsprinzip während der Ehe gilt, aber es bei der Scheidung zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse kommen kann.
1. Gütertrennung während der Ehe
Während der Ehe bleibt das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Das bedeutet, dass das, was Ihr Partner während der Ehe erwirbt, allein ihm gehört und auch Schulden nur ihn betreffen.
2. Aufteilungsanspruch nach der Scheidung
Nach der Scheidung können aber Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, im Rahmen der Aufteilung nach § 81 ff. Ehegesetz (EheG) berücksichtigt werden. Dabei werden das eheliche Gebrauchsvermögen (z. B. Immobilien, Fahrzeuge) und Ersparnisse (z. B. Kontoguthaben) aufgeteilt, wenn sie während der Ehe erworben wurden.
Wichtig dabei:
• Eheliches Gebrauchsvermögen umfasst Vermögen, das der gemeinsamen Lebensführung diente oder als Vorsorge für die Zukunft gedacht war.
• Ein neu erworbenes Grundstück könnte dann in die Aufteilung fallen, wenn es vor der Scheidung und noch während der Ehe angeschafft wurde und der gemeinsamen Vorsorge dienen soll.
3. Gefahr eines Aufteilungsanspruchs
• Falls Ihr Partner das Grundstück vor der Scheidung erwirbt und es als Vermögensvorsorge für die Zukunft betrachtet wird, könnte die Noch-Ehefrau argumentieren, dass es in die Aufteilung einzubeziehen ist.
• Falls das Grundstück jedoch klar nur für Sie und Ihren Partner zur gemeinsamen Nutzung bestimmt ist und Ihr Partner dies glaubhaft machen kann, könnte das Aufteilungsrisiko verringert werden.
4. Empfehlung
Damit die Noch-Ehefrau keine Ansprüche geltend machen kann, sollte Ihr Partner das Grundstück nach der rechtskräftigen Scheidung erwerben. Dadurch entfällt das Risiko, dass das Grundstück in die Vermögensaufteilung der Ehe einbezogen wird. Alternativ könnte auch eine ehevertragliche Einigung über die Vermögensaufteilung sinnvoll sein.
Entscheidend kann auch der Trennungszeitpunkt sein: Nach Trennung der Ehepartner erworbenes Vermögen (nicht aus ehelichen Ersparnissen!) fällt nicht unter die Aufteilung, auch wenn beide noch formal verheiratet sind. In der Praxis gibt dabei häufig Beweisschwierigkeiten.