Wichtige Tipps & 7 Irrtümer beim Erben: Irrtum 2
1. **Häufig fehlendes Testament:** Viele Menschen verlassen sich darauf, dass das Gesetz die Verteilung ihres Nachlasses regelt und hinterlassen kein Testament.
2. **Unklarheiten bei der Erbfolge:** Ohne ein klares Testament können Streitigkeiten darüber entstehen, wer welchen Anteil des Erbes erhält. Dies führt oft zu Konflikten zwischen den Hinterbliebenen.
3. **Irrtümer und Missverständnisse:** Es gibt immer noch verbreitete Missverständnisse und falsche Annahmen über das Erbrecht, die zu zusätzlichen Problemen führen können.
4. **Kosten und Nervenbelastung:** Selbst wenn ein Testament vorhanden ist, können Fehler beim Verfassen zu rechtlichen und finanziellen Problemen für die Hinterbliebenen führen.
Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Nachlassplanung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls ein rechtsgültiges Testament zu erstellen. Dies kann dazu beitragen, Konflikte und Unsicherheiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird. Es ist auch hilfreich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
In der Regel ist dies tatsächlich der Fall. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen der frühere Ehepartner dennoch einen Anteil des Erbes erhalten kann. Dies tritt ein, wenn das gemeinsame Kind als Alleinerbe vor dem Ex-Mann oder der Ex-Frau verstirbt und kein Testament hinterlässt. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge fällt das ursprüngliche Erbe dann dem Vater oder der Mutter des Kindes zu. Um dieses Szenario zu verhindern, empfiehlt es sich, Ihr Kind in Ihrem Testament als Alleinerben zu benennen und einen Bruder oder Neffen als Nacherben einzusetzen.