Wenn es nicht mehr geht, die eheliche Beziehung keine Zukunft hat, dann sollte es im Interesse beider Ehepartner liegen, sich möglichst einvernehmlich scheiden zu lassen. In der Mehrzahl der Fälle ist dies auch durchaus möglich. Doch nicht jeder scheint dieser Empfehlung zu folgen. Es gibt immer wieder Ehepartner, die sich durch die Trennung dermaßen verletzt, gedemütigt oder enttäuscht fühlen, dass sie glauben, den anderen bekämpfen und als Schuldigen bestrafen zu müssen. Er wird alles versucht den anderen zu besiegen oder über den Tisch zu ziehen. Doch wer trickst, muss damit rechnen, dass er selbst stolpert: Begegnen Sie 7 typischen schmutzigen Tricks bei der Scheidung, damit Sie nicht am Ende übrig bleiben:
7 „schmutzige“ Tricks bei Scheidungen: Trick 7
Die ursprünglich einvernehmlich vereinbarte Trennung von 6 Monaten wird bestritten
Ihre einvernehmliche Scheidung kommt erst in Betracht, wenn Ihre eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestes 6 Monaten aufgehoben ist und beide die unheilbare Zerrüttung der Ehe bestätigen. Um diese Zeit abzukürzen und schneller zu einer Scheidung zu kommen, vereinbaren Ehepartner bisweilen im gegenseitigen Einvernehmen, dass die Trennung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist und der Scheidungsantrag insoweit auch früher eingereicht werden kann. Trotzdem müssen Sie damit rechnen, dass der Ehepartner beispielsweise bei der Anhörung im mündlichen Scheidungstermin plötzlich den Trennungszeitpunkt bestreitet. Sie riskieren, dass das Familiengericht Ihren Scheidungsantrag kostenpflichtig zurückweist und Sie mit den Gerichts- und Anwaltsgebühren belastet werden.
Tipp: Sie sollten sich auf dieses Risiko gar nicht erst einlassen. Warten Sie ab, bis die 6 Monate vollständig abgelaufen sind. Dabei ist es nicht zwingend nötig, aus der Ehewohnung auszuziehen. Die Trennung im rechtlichen Sinn beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die „geistig-seelische“ Beziehung der Ehepartner beendet ist. Dies kann auch beginnen, wenn man noch gemeinsam in einer Wohnung lebt. In der Praxis ist der Beweis dafür aber nur sehr schwer oder mit viel Aufwand zu führen. Eine räumliche Trennung wäre dafür die beste Lösung. Aber Vorsicht: Verlassen Sie die Ehewohnung nicht dauerhaft ohne der beweisbaren Zustimmung Ihres Ehepartners. In der Regel sollte das aber kein Problem darstellen, da ja beide die einvernehmliche Scheidung wünschen. Im Scheidungsvergleich sind alle Punkte geregelt, sodass die Zustimmung zu einem Auszug während aufrechter Ehe dann kein Nachteil mehr ist. Alternativ könnte auch eine schriftliche Trennungsvereinbarung abgeschlossen werden, wodurch der Trennungszeitpunkt objektiv festgehalten ist; damit muss nicht zwingend eine räumliche Trennung herbeigeführt werden (insbesondere zu empfehlen, wenn gemeinsame Kinder da sind, und der Zugang nicht aufgegeben werden möchte.)