Wird im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Scheidung von einem geschiedenen Ehegatten sein Miteigentumsanteil an einer Immobilie an den früheren Ehepartner veräußert, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein.
Wenn im Rahmen einer Scheidung ein Miteigentumsanteil an einem gemeinsamen Vermögen an den Ehepartner verkauft wird, können unter bestimmten Umständen Steuern (Immobilienertragssteuer) anfallen. Die Grunderwerbssteuer und die damit verbundenen Gebühren fallen immer an und treffen in der Regel den Übernehmer der Liegenschaft. Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent und wirken nicht progressionserhöhend für das Resteinkommen.
Für den Verkauf von Miteigentumsanteilen an Immobilien gilt grundsätzlich: es können Steuern auf den Gewinn anfallen (Immobilienertragssteuer), der durch den Verkauf erzielt wird. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis des Miteigentumsanteils.
Allerdings gibt es in der Regel auch Ausnahmen. Wird ein Miteigentumsanteil im Rahmen einer Scheidung übertragen, zum Beispiel im Zuge einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung, so kann die Übertragung im Rahmen des Ausgleichs des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse erfolgen, für den in der Regel keine Steuer anfällt.
Dies liegt daran, dass im Rahmen der Aufteilung des ehelichen Vermögens kein Verkauf im eigentlichen Sinne stattfindet, sondern der Miteigentumsanteil lediglich auf den Ehepartner als Ausgleich übertragen wird. Eine Ausgleichszahlung ist daher auch im Hinblick auf steuerrechtliche Konsequenzen richtig zu formulieren.
Bei einer Schenkung fällt mangels Veräußerungsgewinn keine ImmoESt an.
Hier zeigt sich, dass es deutlich ratsam ist, sich von einem versierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass keine Steuern anfallen und alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Näheres zur Immobilienertragssteuer: Immobilienertragsteuer (ImmoESt) (oesterreich.gv.at)