Freispruch – Vorwurf der Köperverletzung im häuslichen Bereich zwischen Ehepartnern
Strafverfahren dürfen nicht als Mittel zur Eskalation familiärer Konflikte missbraucht werden. Vorsicht bei einer Anzeige, denn auch Üble Nachrede oder eine falsche Beweisaussage können strafbar sein.
Ein schöner und wichtiger Erfolg für unsere Mandantin; In einem aktuellen Verfahren wurde meine Mandantin vom Vorwurf der Körperverletzung an ihrem Ehemann rechtskräftig freigesprochen. Das Verfahren wurde über Anzeige des Ehemanns eröffnet und ursprünglich von der Staatsanwaltschaft eingestellt; doch der Ehemann wollte die Sache nicht auf sich beruhen lassen und stellte einen Fortsetzungsantrag, weshalb ein Hauptverfahren durchgeführt werden musste. Die erhobenen Anschuldigungen erwiesen sich als höchst widersprüchlich und konnten durch keine stichhaltigen Beweise gestützt werden.
Als Verteidiger war es meine Aufgabe, genau hinzusehen und aufzuzeigen, dass Strafverfahren nicht als Mittel zur Eskalation familiärer Konflikte missbraucht werden dürfen. Der Freispruch ist nicht nur ein juristischer Erfolg, sondern auch ein wichtiges Signal: Auch im sensiblen Bereich der häuslichen Gewalt braucht es Fairness, Fakten – und eine starke Verteidigung.